Inklusiv Wohnen für Institutionen und Dienstleister:innen
Wohnen im Einklang mit der UN-BRK und dem Behindertengleichstellungsgesetz
Menschen mit Beeinträchtigung haben das gleiche Recht auf ein selbstbestimmtes Leben in einer vielfältigen Gemeinschaft, wie alle anderen. In der Realität bleibt jedoch meist nur die Wahl zwischen einem Platz in einem institutionellen Wohnsetting, zum Beispiel auf Wohngruppen mit anderen Menschen mit Beeinträchtigung, oder dem Wohnen bei den eigenen Eltern.
Zusätzlich müssen Menschen mit Beeinträchtigung oftmals mit einem Wohnplatz vorliebnehmen, der „gerade frei“ ist und haben keine Möglichkeit, sich Wohnort, Mitbewohner:innen oder ihre Wohnung selbst auszusuchen.
Mit einem inklusiven Wohnprojekt können Sie, als Träger:in der Behindertenhilfe, dazu beitragen, dass sich dies zum Wohle aller ändert. Inklusive Wohngemeinschaften orientieren sich an der UN-BRK und setzen diese in vorbildlicher Weise um.
Förderer:innen & Partner:innen
Wir danken von Herzen unserern Fördern und Partnern für ihre Unterstützung des Projektes Inklusiv Wohnen: